18/09/2026
Moin Moin zusammen,
in den letzten Tagen liest man in den Medien und auch in vielen politischen Beiträgen immer wieder von einer Beihilfe bzw. einem Dieselzuschuss von „bis zu 50.000 Euro“ für die Fischerei.
Dadurch entsteht schnell der Eindruck:
„Die Krabbenfischer bekommen jetzt 50.000 Euro.“
Das möchten wir einmal richtigstellen, denn so ist es nicht.
Die 50.000 Euro sind lediglich der maximal mögliche Höchstbetrag pro Unternehmen. Insgesamt stehen für die deutsche Fischerei und Aquakultur bis zu 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Bei den Fischereifahrzeugen wird die Beihilfe über verschiedene Größenklassen berechnet. Und genau diese Staffelung sehen wir kritisch.
Unsere Andrea ist 17,27 Meter lang. Nach unserer Berechnung würden wir ungefähr 4.800 Euro Beihilfe brutto erhalten.
Ein Kutter, der nur rund 70 Zentimeter länger ist und damit die 18-Meter-Grenze überschreitet, fällt bereits in die nächste Staffel und kann dadurch fast die doppelte Beihilfe erhalten.
Und genau da sehen wir die Verteilung als ungerecht an. Denn ob ein Kutter 17, 18 oder 20 Meter lang ist, sagt noch lange nichts darüber aus, wie hoch sein tatsächlicher Dieselverbrauch ist. Auf Kuttern zwischen 17 und 20 Metern sind zum Teil dieselben oder vergleichbare Motoren mit ähnlichen Leistungen verbaut – und dementsprechend können auch die Verbräuche sehr ähnlich sein. Trotzdem kann allein die Schiffslänge einen erheblichen Unterschied bei der Höhe der Beihilfe ausmachen.
Aus unserer Sicht wäre deshalb eine Berechnung nach dem tatsächlich verbrauchten und bezahlten Kraftstoff wesentlich gerechter.
Nach unseren Erfahrungen wird bei entsprechenden Regelungen in den Niederlanden stärker mit den tatsächlichen Verbrauchs- bzw. Betriebsdaten gearbeitet. Dieses Prinzip finden wir wesentlich nachvollziehbarer: Rechnungen und nachweisbare Kraftstoffmengen auf den Tisch und danach berechnen, was ein Betrieb tatsächlich verbraucht und bezahlt hat.
Denn wenn es um eine Beihilfe wegen gestiegener Dieselkosten geht, sollte unserer Meinung nach auch der tatsächliche Dieselverbrauch eine entscheidende Rolle spielen – und nicht hauptsächlich, ob ein Kutter ein paar Zentimeter länger oder kürzer ist.
Bitte versteht uns nicht falsch: Wir freuen uns über jeden Euro Unterstützung und sind dafür wirklich dankbar. Gerade bei den derzeitigen Kosten und Kraftstoffpreisen hilft uns jeder Euro. Uns geht es lediglich darum, transparent zu zeigen, was hinter der großen Schlagzeile „bis zu 50.000 Euro“ tatsächlich steckt.
Auch die Herkunft der Mittel sollte man dabei erwähnen. Die Finanzierung steht im Zusammenhang mit Einnahmen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz, also mit der Nutzung bzw. Vergabe von Offshore-Windenergieflächen. Gleichzeitig stehen solche Flächen der Fischerei teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
Es sollte deshalb nicht der Eindruck entstehen, jedem Krabbenfischer würden einfach 50.000 Euro aus dem allgemeinen Steuertopf überwiesen.
Und noch etwas wird bei den genannten Summen schnell vergessen: Die rund 4.800 Euro für die Andrea sind für unseren Betrieb eine Bruttosumme. Die Beihilfe wird betrieblich als Einnahme berücksichtigt und muss – abhängig von der jeweiligen steuerlichen Situation – entsprechend versteuert werden. Ein Teil davon fließt somit über Steuereinnahmen wieder an die öffentliche Hand zurück.
Unterm Strich:
Bis zu 50.000 Euro klingt natürlich nach sehr viel Geld. Bei der Andrea reden wir tatsächlich von rund 4.800 Euro brutto – während bereits rund 70 Zentimeter mehr Schiffslänge dazu führen können, dass ein Kutter in die nächste Staffel fällt und fast die doppelte Beihilfe erhält.
Lg aus dem Hafen 🦐🙋🏼♂️